Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte

Mit der sogenannten Abgeltungssteuer wird ab dem Jahr 2009 eine Steuer für Kapitaleinkünfte eingeführt. Der nach der Einkommenssteuer persönlich berechnete Steuersatz ist dabei jedoch irrelevant. Mit der Abgeltungssteuer werden Kapitaleinkünfit pauschal versteuert.

Kapitalertragssteuer Ade

Die Einführung am 1. Januar bedeutet gleichzeitig das Ende der bislang auf Kapitalerträge existenten Kapitalertragssteuer. Notwendig wurde dies durch eine Reihe von Gesetzesänderungen die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform durchgeführt wurden.

Abgeltungssteuer

Was wird versteuert?

  • Private Veräußerungsgewinne von Wertpapieren (auch bei Haltedauer von über einem Jahr)
  • Zinsen
  • Dividenden
  • Erträge aus Investmentfonds
  • Erträge aus Zertifikaten

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer

Die Höhe der AAbgeltungssteuer beträgt 25% des Gewinns zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer, jedoch maximal 28%. Der Aktuell Verein unterstüeine Mitglieder bei der Erstellung der individuellen Steuererklärung bundesweit!

Freistellung

Eine Freistellung ist möglich, wenn der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (bzw. 1. 602 Euro bei Ehepartnern) nicht überschritten wird. Kapitallerträge, die der Abgesltungssteuer unterliegen brauchen bei der Einkommenssteuer dafür nicht mehr mit angegeben werden.

Nachteile der Abgeltungssteuer

Durch die Besteuerung von Aktien- sowie Investmentfonds werden auch Fondssparpläne als zum Vermögensaufbau bzw. zur Altersvororge weniger attraktiv. Daher kann unte Umständer der Abschluß einer Rürup- oder Riesterrente eine brauchbare Alternative darstellen.

Ein Ratgeber inklusive Vergleich zur Riesterrente finden sich auf Rententips.de: Riester Rente Vergleich.