Entnahmeplan - Auszahlungsplan
Bei Entnahmeplänen werden angesparte Vermögen über einen bestimmten Zeitraum wieder ausbezahlt. Darum lassen sich Auszahlungspläne mit Fondssparplänen besonders gut zur Altersvorsorge gebrauchen. Mit Aktienfonds, Riester- oder Rürupfonds wird im laufe der Jahre, und meist bis zum Renteneintritt, ein Vermögen aufgebaut. Und im Ruhestand kann dieses dann zur zusätzlichen finanziellen Absicherung dienen. Es gibt im wesentlichen zwei unterschiedliche Arten von Entnahmeplämen: Entnahmepläne mit Kapitalverzehr sowie Entnahmepläne ohne Kapitalverzehr.
Auszahlungsplan mit Kapitalverzehr
Bei dieser Art von Entnahmeplan muss bei Beginn der Auszahlungsphase ein gewisser Zeitraum vereinbart werden. Innerhalb dieses Zeitraumes wird das vorhandene Vermögen dann in gleich Teilen monatlich ausbezahlt. Am Ende des Zeitraums ist das Vermögen vollständig aufgebraucht.
Auszahlungsplan ohne Kapitalverzehr
Im Gegensatz zum Entnahmeplan mit Kapitalverzehr werden bei dieser Variante lediglich die anfallenden Zinsen ausbezahlt. Dadurch endet die Auszahlungsphase theroetisch nie, da das vorhanden Kapital bleibt und immer weiter Guthabenzinsen abwirft. Die monatlichen Auszahlungen sind dafür geringer.
Entnahmeplan bei Riester-Fonds
Bei Auszahlungsplänen die mit einem Riester Fondssparplan abgeschlossen wurden gelten noch einige Sonderregelungen. So können bei Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30% des gesamten Vermögens als Einmalzahlung ausgeschüttet werden.
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